25.06.24: Neuer Anlauf: Interfraktionelle Abgeordnetengruppe stellt Antrag zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden vor

Am 24.06.24 hat eine interfraktionelle Gruppe von sechs Bundestagsabgeordneten in Berlin einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz vorgestellt. Damit sollen nach dem Willen der Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Christoph Hoffmann (FDP), Peter Aumer (CSU) und Petra Sitte (Linke) alle Bürgerinnen und Bürger nach festgestelltem Hirntod zu Organspendern werden, sofern sie nicht ausdrücklich zu Lebzeiten widersprochen haben. Der Antrag wurde mit Stand 21.06.24 bisher von 21 Abgeordneten unterzeichnet. Zu Begründung führen die Parlamentarier an, die bisherigen Maßnahmen seien nicht ausreichend angesichts der über 8000 Wartenden auf der Liste für eine Organtransplantation.

Ein gemeinsamer Vorstoß 2020 im Deutschen Bundestag des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) zur Einführung einer Widerspruchslösung ist krachend gescheitert. Beide haben den aktuellen Antrag bereits unterzeichnet, blieben aber bisher im Hintergrund. Möglicherweise weil es etwas seltsam anmuten könnte, wenn sie schon wieder medienwirksam damit auftauchen nach ihrem Scheitern. Es bleibt abzuwarten wie es sich diesmal entwickelt.

Der Bundesrat hat Mitte Juni bereits ebenfalls einen Antrag von acht Bundesländern zur Widerspruchsregelung eingebracht. Der Antrag wird demnächst noch im Ausschuss der Länderkammer beraten, bevor es damit an den Bundestag geht.

Weitere Informationen:

Dauerstreit Organspende: Neuer Anlauf für Widerspruchsregelung
BR.de 24.06.24

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
Stand 21.06.24 (28 Seiten im PDF-Format)