18.03.24: Offizielles Organspende-Register gestartet

Bild OrganspenderausweisAm 18. März 2024 hat mit etlicher Verzögerung das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende unter www.organspende-register.de seinen Betrieb schrittweise aufgenommen. Im ersten Schritt ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion wie z.B. dem Personalausweis zu hinterlegen.

Später zwischen Juli und September soll das auch mit der GesundheitsID möglich sein. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Eine Verpflichtung zum Eintrag besteht jedoch nicht. Auch der normale Organspenderausweis ist und bleibt gültig.

In einem zweiten Schritt sollen die sogenannten Entnahmekrankenhäuser bis 1. Juli 2024 in der Lage sein, im Register hinterlegte Erklärungen zu suchen und abzurufen. In einem Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 wird das „Erklärendenportal“ dann um eine zusätzliche Möglichkeit der Authentifizierung mit der GesundheitsID erweitert. Versicherte können dann direkt von ihrer Krankenkassen-App ausgehend eine Erklärungsabgabe im Organspende-Register starten.

Start des Organspende-Register wichtiger Meilenstein

„Der Start des Organspende-Register ist ein wichtiger Meilenstein, um mehr Organspende möglich zu machen. Zum ersten Mal besteht damit auch die Möglichkeit, online seine Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu hinterlegen“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einer Pressemitteilung vom 18.03.24. „Dies ermöglicht den Ärztinnen und Ärzten, auf schnelle und zuverlässige Weise die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders zu ermitteln. Im Ernstfall werden die Angehörigen von einer schweren Entscheidung entlastet, da eine im Register dokumentierte Entscheidung Klarheit und Sicherheit bietet. Deshalb lautet mein dringender Appell: Fassen Sie eine Entscheidung zur Organspende und halten Sie diese im Register fest“, so Lauterbach.

Prof. Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekräftigte, das Organspende-Register genüge „höchsten Anforderungen an die Datensicherheit“. Die gespeicherten Erklärungen selbst sowie alle personenbezogenen Daten seien vor Manipulation oder unberechtigtem Zugriff geschützt. „Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Sichere Verfahren zur Authentifizierung gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus auf die Erklärung zugreifen können. Das BfArM wird jährlich die Zahl der im Organspende-Register erfassten Erklärungen veröffentlichen“, so Broich.

Das Bundesgesundheitsministerium weist in einer Pressemitteilung vom 19.02.24 ergänzend darauf hin: „Um sicher zu sein, dass der Wille im Ernstfall auch während des Übergangszeitraums bis Januar 2025 verlässlich berücksichtigt wird, sollte die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich (z.B. in einem Organspendeausweis oder einer Patienten­verfügung) dokumentiert werden. Ein Organspendeausweis kann kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden. In jedem Fall sollten immer auch die nächsten Angehörigen über die Entscheidung und deren Dokumentation informiert werden. Das schafft zusätzlich Klarheit und Sicherheit.“

Hintergrund zum Organspende-Register

Der Deutsche Bundestag hatte im Januar 2020 das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit der Errichtung und dem Betrieb des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende beauftragt. Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann.

Weitere Informationen:

Offizielles Organspende-Register für Deutschland

» ÄfdL-Fachinformationen Hirntod und Organtransplantation