17.10.24: 26 Organisationen legen Gesetzentwurf zur außerstrafrechtlichen Abtreibungsregelung vor

Debatte um §218 SchwangerschaftsabbruchEine Gruppe von 26 zivilgesellschaftlichen Organisationen hat am 17.10.24 einen Gesetzentwurf zur außerstrafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt. Das Papier ist federführend von drei Mitgliedern der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ erarbeitet worden und will Abtreibungen bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche legalisieren. Die Verbände fordern in einem Brief zum Gesetzentwurf eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs noch in dieser Legislaturperiode.

Zu den Organisationen gehören u.a. der Bundesverband pro familia, der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), der Deutsche Frauenrat und Amnesty International sowie diverse „Pro-Choice“-Gruppen.

Die Deutsche Bischofskonferenz lehnt den Vorstoß klar ab. „Die deutschen Bischöfe treten weiterhin für den Erhalt des bestehenden gesetzlichen Schutzkonzeptes nach §§ 218 ff. StGB in Verbindung mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ein. Es schützt sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau wie das ungeborene Kind und trägt der besonderen Beziehung von Mutter und Kind in der Schwangerschaft (‚Zweiheit in Einheit‘) Rechnung. Dies haben die Bischöfe mehrfach betont, so auch in ihrer Stellungnahme aus Anlass des Berichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, erklärte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Matthias Kopp am selben Tag in einer Presseaussendung.

Bei einer außerstrafrechtlichen Regelung, wie sie nun zivilgesellschaftliche Organisationen vorschlagen, bestehe die erhebliche Sorge, dass damit der Anspruch auf gleichen Schutz von ungeborenem wie geborenem menschlichen Leben aufgegeben werde. „Denn beim vorgeburtlichen Leben handelt es sich von Anfang an um ein individuelles Leben“, heißt es weiter.

Mehr dazu in einem ausführlichen Beitrag in der „Tagespost“ vom 17.10.24.

Weitere Informationen:

Deutsche Bischöfe lehnen Gesetzesentwurf von Pro Familia & Co. ab
Die Tagespost 17.10.24

PDFIm Einklang mit Grundgesetz, Menschenrechten und internationaler Gesundheitsevidenz: 26 Fachverbände legen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor
Pressemitteilung pro familia Bundesverband 17.10.24 (PDF-Fomat)

PDFEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
17.10.24 (43 Seiten, PDF-Fomat)

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur außerstrafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Pressemitteilung Deutsche Bischofskonferenz 17.10.24

Zurück zu Aktuelles 2024