15.11.24: Kurz vor Neuwahlen: Letzter Vorstoß zur Streichung von § 218 StGB

Debatte um §218 SchwangerschaftsabbruchEine Abgeordnetengruppe aus den Fraktionen der SPD und der Grünen hat am 14.11.24 einen Gesetzentwurf zu einer „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ sowie einen Entschließungsantrag zur Verbesserung der Versorgungslage ungewollt Schwangerer vorgelegt. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) übte scharfe Kritik an dem Vorstoß kurz vor den angekündigten Neuwahlen.

„In einer krisengeschüttelten Zeit haben Abgeordnete der gescheiterten Regierungskoalition nichts Besseres zu tun, als ihre Ideologie durchzupeitschen: Der Gesetzesentwurf zu § 218 StGB beinhaltet unter anderem die Legalisierung der Abtreibung in den ersten 14 Schwangerschaftswochen und die Abschaffung der Wartefrist nach Beratung. Mit dem „Geschenk“, die Pflichtberatung beizubehalten, hofft man offenbar, Mehrheits-Stimmen aus anderen Parteien zu bekommen“, sagte die BVL-VorsitzendeAlexandra Linder in einer Pressemitteilung vom 15.11.24.

„Unter „A. Probleme“ steht: Das „Recht, selbst zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen ein Mensch Kinder bekommen möchte, wird auch als reproduktive Freiheit oder als Grundrecht auf reproduktive Selbstbestimmung bezeichnet.“ Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen, solange kein Kind mit eigenen Grundrechten existiert. Ein Eingriff in die unantastbare Menschenwürde Schwangerer sei, so weiter, „in keinem Fall zu rechtfertigen“. Auch das ist korrekt und gilt ebenso für die Menschenwürde vorgeburtlicher Kinder, die jedoch nicht erwähnt wird. Und das ist der wirkliche Bruch mit der Menschenwürde: Wer Abtreibung aus dem Strafrecht entfernt, schafft Grundrechte von Kindern ab“, so Linder.

„Damit findet die Entmenschlichung dieser Kinder ihren Höhepunkt, vorbereitet durch Vokabular (Gebärmutterinhalt, Schwangerschaftsgewebe …) und Fotos, die beweisen sollen, dass nichts Menschliches im Ergebnis einer Abtreibung zu finden ist. Jeder, der Abtreibungen durchführt, jeder, der sich mit der Wissenschaft der Embryologie beschäftigt, jeder, der eine frühe Fehlgeburt erlebt und den „Zellhaufen“ gesehen hat, weiß, dass es um Menschenleben geht“, stellte Linder klar.

Ebenso vehement werde ein „Versorgungsmangel“ konstatiert. Bei über 1.100 gemeldeten Abtreibungseinrichtungen und etwa 100.000 Abtreibungen in einem Jahr könne davon jedoch nicht die Rede sein. Noch mehr „Versorgung“ mit Abtreibung bedeute mehr Abtreibung und weniger Augenmerk auf Unterstützung. Das sei in Berlin besonders gut zu sehen, wo es allein 135 gemeldete Abtreibungsstellen, aber nur 60 Beratungsstellen gibt.

„Es ist absurd, die vorgeburtlichen Kinder in zwei willkürliche Qualitäts-Klassen einzuteilen, wovon ihr Leben abhängt.“

„Der Tenor des Vorhabens lautet: Eine nicht erwünschte Schwangerschaft sei grundsätzlich eine Bedrohung der Autonomie und Gesundheit von Frauen, legale, flächendeckende Abtreibung sei Gesundheitsversorgung zur Rettung und Stärkung ihrer Rechte. Das ist sowohl im Hinblick auf die Natur des Menschen und der Schwangerschaft als auch im Hinblick auf Ethik und eine Definition von Selbstbestimmung auf Kosten anderer absurd. Und es ist absurd, die vorgeburtlichen Kinder in zwei willkürliche Qualitäts-Klassen einzuteilen, wovon ihr Leben abhängt: Wenn sie gewollt sind, sind sie Menschen und sollen mit einem geänderten § 218 StGB strafrechtlich geschützt bleiben. Wenn sie ungewollt sind, sind sie keine Menschen und ihre Mütter können den „Abbruch der Schwangerschaft auf Verlangen“ in Anspruch nehmen“, gab Linder zu bedenken.

Sie wies auf die Realität von Frauen hin, die so aussehe: „Frauen im Schwangerschaftskonflikt brauchen Problemlösung – sie möchten ihre Kinder behalten. Frauen ohne Kinderwunsch können ihre Lebensweise entsprechend gestalten – sie haben reproduktive Selbstbestimmung. Frauen, die schwanger werden, haben Mit-Verantwortung bei der Entstehung und für die Lebenszukunft und Rechte ihres Kindes – sie sind emanzipiert und gleichberechtigt. Frauen, die nicht selbstbestimmt schwanger werden, brauchen mit ihren Kindern Schutz – die Beseitigung ihrer Kinder löst ihre Probleme nicht.

Staaten, die für ihre Bevölkerung eine lebenswerte und menschenwürdige Zukunft möchten, müssen insbesondere diejenigen schützen, die dies nicht selbst können. Und das sind insbesondere vorgeburtliche Kinder, Menschen in schwierigen Lebenslagen und Menschen am Ende ihres Lebens –unabhängig davon, ob diese Menschen gewollt oder ungewollt sind“, erklärte die BVL-Vorsitzende abschließend.

Ergänzende Informationen:

236 Abgeordnete wollen Abtreibung „rechtmäßig“ stellen
Die Tagespost 15.11.24

ÄfdL-Fachinformationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung