04.02.24: Blick zu den Nachbarländern: Abtreibungsdebatte in Frankreich und Polen
In Frankreich hat die dortige Nationalversammlung mit großer Mehrheit am 30.01.24 für eine Verfassungsänderung gestimmt. Damit soll Abtreibung auf Wunsch von Staatspräsident Emmanuel Macron in die Liste der verfassungsmäßigen Rechte aufgenommen werden.
Über die Entwicklung in Deutschland und Frankreich berichtete ausführlich die „Tagespost“ am 31.01.24. Darin wird deutlich, dass es um weit mehr geht und das Ziel „Abtreibung als Grundrecht“ etabliert werden soll, das im Zweifel auch auf Kosten der Grundrechte anderer eingeklagt werden kann.
Ergänzend gibt es im Deutschen Ärzteblatt einen Beitrag vom 24.01.24 zu den Liberalisierungsplänen der Abtreibungsregelung in Polen.
Weitere Informationen:
Abtreibung sticht Grundrechte
Die Tagespost 31.01.24
Frankreich: Abtreibung bald ein verfassungsmäßiges Recht?
Die Tagespost 25.01.24
Ein EU-„Recht“ auf Abtreibung?
Obwohl allein die Mitgliedstaaten zuständig sind, will eine Mehrheit im Europäischen Parlament den Zugang zur Abtreibung in der EU-Grundrechtecharta verankern.
Die Tagespost 19.01.24
Polens Regierung kündigt Gesetz zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts an
Aerzteblatt.de 24.01.24