27.11.23 Bundesrat: Initiative zur Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden gestartet
Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben eine gemeinsame Bundesratsinitiative zur Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden gestartet. Ihren Entschließungsantrag stellten sie am 24.11.23 in der Länderkammer vor.
Konkret fordern die beiden Bundesländer in dem Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur so genannten Widerspruchslösung im Transplantationsrecht zu beschließen und dem Bundestag zur Entscheidung vorzulegen. Damit wollen sie die Zahl der Organdspenden steigern, wenn jeder zu Lebzeiten aktiv einer Organspende widersprechen muss.
Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag an die Fachausschüsse überwiesen. Dort sollte er laut Bundesrat kompakt bereits Ende November diskutiert werden. Danach geht er wieder zurück ins Plenum zur Entscheidung.
Zuletzt wurde 2020 im Deutschen Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen und ein Gesetzentwurf für die Widerspruchslösung mit großer Mehrheit abgelehnt. Damaliger Initiator der Einführung der Widerspruchsregelung war der jetzige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zusammen mit Jens Spahn (CDU). Sie fuhren mit ihrem Vorstoß eine krachende Niederlage ein.
Weitere Informationen:
Entschließung des Bundesrates „Einführung einer Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme im Transplantationsgesetz (TPG)“
Dort gibt es alle zugehörigen Drucksachen und Infos zum Stand des Verfahrens
ÄfdL-Fachinformationen Organspende, Transplantation und Hirntod