06.07.23: Statement des Bundesverbands Lebensrecht zum Scheitern der Debatte zum assistierten Suizid im Deutschen Bundestag: „Hier hat das Parlament die richtige Entscheidung getroffen!“
Bei der Debatte zum assistierten Suizid am 6. Juli im Deutschen Bundestag wurden überraschenderweise sowohl der Entwurf von Castellucci u.a. als auch der von Helling-Plahr, Künast u.a. klar abgelehnt, wobei die Zustimmung zum restriktiveren Castellucci-Entwurf merklich größer war. Vorausgegangen war eine lebhafte Debatte, die aber in den vorgesehenen 180 Minuten der Komplexität und Wichtigkeit der Materie keinesfalls gerecht sein konnte.
Der Bundesverband Lebensrecht begrüßt dieses Ergebnis. „Die Bundesregierung ist mit ihrem Versuch, eine Lösung für diese zentrale Frage des gesellschaftlichen Zusammenlebens kurz vor der Sommerpause mit heißer Nadel zu stricken, klar gescheitert, und das ist gut so!“, sagte das Vorstandsmitglied des Bundesverbands Lebensrecht Prof. Dr. Paul Cullen heute in Berlin.
„Ohnehin ist fraglich, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt nötig ist“, so Cullen weiter. „So hat der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats Peter Dabrock kürzlich darauf hingewiesen, dass die vorgelegten Gesetzentwürfe suizidgefährdete Menschen nicht wirklich helfen. Die Position von Ärzten, jenen also, die die Lage der Suizidgefährdeten am besten einschätzen können, wäre geschwächt. Nun ist Zeit gewonnen, an einem neuen Konzept zu arbeiten, das vor allem die Suizidprävention und die Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung in den Mittelpunkt rückt.“
„Die große Gefahr einer gesetzlichen Regelung besteht darin, dass sie zu einer Normalisierung der Suizidbeihilfe beitragen oder gar jenen gewerblichen Suzidhilfeorganisationen in die Hände spielen könnte, die man eigentlich verhindern will. Einmal erlaubt, könnte deren Handeln dann, wie Peter Dabrock sagt, „als in besonderer Weise legitimiert und als „staatlich anerkannt und geprüft“ erscheinen – ein Werbeargument, das seine Wirkung kaum verfehlen dürfte“, so Cullen.
„Der Bundesverband Lebensrecht fordert daher die Etablierung einer Kultur des Lebens, einschließlich der Einrichtung von Lebensoasen in medizinischen und sozialen Einrichtungen, die den Gedanken an den Suizid gar nicht erst aufkommen lassen. Erst recht sind Konzepte wie „Altersrationierung“, die immer wieder, so etwa kürzlich von der derzeitigen Vorsitzende des Ethikrats Alena Buyx in den Mund genommen werden, aufs schärfste abzulehnen. Der Staat hat die Verpflichtung, das Leben jedes Menschen zu schützen – ohne jede Kosten-Nutzen-Rechnung. Jeder Mensch muss Wertschätzung erfahren und darf nicht den Eindruck haben, nur noch eine Last zu sein. Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten.
Ohnehin ist die Trennung zwischen dem assistierten Suizid und dem Töten auf Verlangen nur eine scheinbare, da ersteres in bis zu 18 Prozent der Fälle scheitert und den Arzt in ein unsägliches Dilemma bringt, zu entscheiden, ob er mit dem tödlichen Mittel nachsetzen soll oder den Patienten auf die Intensivstation verlegen muss.
Die Entscheidung des Parlaments war heute die richtige“, so Cullen abschließend. „Wollen wir hoffen, dass nun besonnenere und lebensbejahendere Lösungen für dieses Problem auf den Tisch kommen und Fachexpertise nicht nur gehört, sondern berücksichtigt wird.“
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06.07.23: Gescheitert: Bundestag gegen alle Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe