Zur aktuellen Debatte um die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) gibt es zwei Leserbriefe aus unseren Reihen an die F.A.Z., die wir nachfolgend hier veröffentlichen.
Beitrag Nr. I vom 29.03.22
Das Ende des Lebensrechts?!
Zur Berichterstattung der F.A.Z. über den Schwangerschaftsabbruch durch die Ampel-Koalition:
Daß Justizminister Marco Buschmann (FDP) als eines der ersten Gesetzgebungsverfahren die Streichung des § 219a StGB, der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet, in Gang gesetzt hat, muß in höchstem Maß beunruhigen. Zudem soll künftig „Schwangerschaftsabbruch Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein“. Außerdem werde eine Kommission die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch „prüfen“. Nach Ansicht der Ampel-Koalition soll dies alles der “Gesundheitsversorgung” dienen. Damit treibt die Regierung aus SPD, Grünen und FDP unter ihrem Motto „Mehr Fortschritt wagen“ die massenhafte Tötung von Kindern vor ihrer Geburt durch Abtreibung weiter voran.
In Deutschland steht das Leben jedes Menschen einschließlich aller Kinder vor ihrer Geburt unter dem Schutz von Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht. Dieser Schutz ist Aufgabe des Staates. Deshalb stellt der Schwangerschaftsabbruch eine Straftat dar (§ 218 StGB). Dennoch werden schon bisher Jahr für Jahr nach offiziellen Angaben etwa 100.000 Kinder rechtswidrig aber straffrei durch Abtreibung getötet – staatlich organisiert, staatlich finanziert und staatlich garantiert. Angesichts der eklatanten Untererfassung ist jedoch davon auszugehen, daß die Zahlen weit höher liegen und in Deutschland bereits heute jedes dritte bis vierte Kind abgetrieben wird. Nach seriösen Hochrechnungen sind seit der sogenannten Liberalisierung das Abtreibungsstrafrechts Mitte der 1970er Jahre in ganz Deutschland mehr als 10 Millionen Kinder Opfer von durch Ärzte „gesetzeskonform“ vorgenommenen Abtreibungen.
Wie will diese Regierung ihre nun noch viel weitergehenden Vorhaben rechtlich, ethisch, ärztlich, menschlich und vor dem Schöpfer-Gott verantworten? Vom allseits beklagten demographischen Wandel mit seinen gravierenden Folgen ganz zu schweigen. Heute ist bereits absehbar, dass nach diesen Plänen jedes Kind in Deutschland demnächst ohne weiteres bis zu seiner Geburt durch Abtreibung getötet werden kann.
Prof. Dr. med. Ulf Runne, Frankfurt am Main
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Beitrag Nr. II, 28.3.2022
Beten gerichtlich erlaubt!
In Deutschland wird das grundgesetzlich verankerte und durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigte durch den Staat zu schützende Recht auf Leben, das auch für Kinder vor ihrer Geburt gilt, von der Politik immer weiter eingeschränkt. Vor allem Christen setzen sich für den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod ein. Viele von ihnen beten dafür, einige auch sichtbar. Seit Jahren trifft sich eine Handvoll Gemeindeglieder nach vorheriger Anmeldung auf dem Platz der Palmengartenstraße in mehr als 50 m Entfernung gegenüber dem Haus von „pro familia e. V.“ und betet still für die Bewahrung von Mutter und Kind.
Seit zwei Jahren haben das Land Hessen und die Stadt Frankfurt a. M. ihnen dies hier untersagt. Da das Verwaltungsgericht Frankfurt diese Verbote als unzulässig aufgehoben hat, darf dort wieder gebetet werden! Aber wie lange noch? Denn nachdem das Gericht eine Beschwerde der Stadt gegen das Gerichtsurteil jetzt abgewiesen hat, kritisieren die beiden Dezernentinnen des Magistrats Rosemarie Heilig (Die Grünen) und Annette Rinn (FDP) das Urteil öffentlich. Zudem bezichtigen sie die Beter, diese würden „ratsuchende Frauen belästigen” und “entwürdigen” und sie auf ihrem Weg einem “Spießrutenlauf“ aussetzen (RMZ der F.A.Z. vom 21.3.2022). Weshalb werden Menschen, denen der Schutz des Lebens ein wichtiges Anliegen ist, von Regierenden dermaßen verleumdet?
Prof. Dr. med. Ulf Runne, Frankfurt am Main
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