17.06.21: Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) gegen Matic-Bericht
Das Sekretariat der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) hat am 17. Juni 2021 ein Positionspapier zum sogenannten „Matic-Bericht“ veröffentlicht.
Der Matic-Bericht ist ein Resolutionsentwurf zur „Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in der EU im Rahmen der Gesundheit von Frauen“. Er soll am 23.06.21 in der Plenarsitzung des EU-Parlaments debattiert und ein Tag später zur endgültigen Schlussabstimmung vorgelegt werden.
Die katholischen Kirchenvertreter unterstreichen die Wichtigkeit des Schutzes der Gesundheit und der Rechte von Frauen und rufen alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, die Sensibilität und Komplexität des Themas zu berücksichtigen, „was eine rechtmäßige und ethische Abwägung aller beteiligten Rechte erfordert“. Sie betonen dabei die Bedeutung, die die katholische Kirche der menschlichen Gesundheit als „wesentliche Grundlage für ein Leben in Würde“ beimisst.
In dem Positionspapier begrüßt das Sekretariat der COMECE „das grundsätzliche Anliegen des Berichts, die Gesundheit und die Rechte von Frauen zu schützen“, äußert aber gleichzeitig Einwände gegen mehrere Darstellungen und Argumente im Resolutionsentwurf.
Verletzung des Subsidiaritätsprinzips
In Verletzung des Subsidiaritätsprinzips missachte der Resolutionsentwurf die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik und die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitsdiensten und medizinischer Versorgung. „Dies gilt auch und gerade in hochsensiblen Bereichen wie den von den Mitgliedstaaten erlassenen Regelungen zu den Bedingungen eines Schwangerschaftsabbruchs“, heißt es in der Stellungnahme.
Das COMECE-Positionspapier stellt mit Bedauern fest, dass „der Resolutionsentwurf durchgehend von einer einseitigen Sichtweise geprägt ist, insbesondere in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs, die die Lebenssituationen der Betroffenen und ihre entsprechenden Menschenrechte nicht voll berücksichtigt“.
Laut dem Sekretariat der COMECE negiert der Matic-Bericht auch „das Grundrecht auf Verweigerung einer medizinischen Behandlung aus Gewissensgründen, das eine Ausprägung der Gewissensfreiheit ist, wie sie in Artikel 10.1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben ist“.
Die COMECE ist die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäische Union. Sie besteht aus delegierten Bischöfen der katholischen Bischofskonferenzen der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ein einziger Bischof vertritt Dänemark, Schweden und Finnland.
BVL-Protestaufruf gegen Matic-Bericht
Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat bereits Ende Mai einen Aktionaufruf zum Stopp des Matic-Berichts gestartet. Darin fordert der BVL dazu auf, an die deutschen EU-Abgeordneten zu schreiben, um den Vorstoß zu stoppen. Der BVL argumentiert ähnlich wie COMECE.
Ergänzende Informationen:
COMECE Positionspapier vom 17.06.21 zum Matic-Bericht
(3 Seiten, englisch, PDF-Format)
30.05.2021: BVL-Aktionsaufruf an das Europäische Parlament: Stoppt den Matic-Bericht
» ÄfdL-Fachinformationen zu Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung