01.05.21: Versicherteninformation zum nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomien: G-BA leitet breites Stellungnahmeverfahren ein
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich in seiner Sitzung am 15.04.21 darauf verständigt, zur geplanten Versicherteninformation zu nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) auf Trisomien 13, 18 oder 21 ein breit angelegtes Stellungnahmeverfahren durchzuführen.
Dies teilte der G-BA in einer Presseaussendung mit. Den Beschluss, dass ein solcher NIPT Kassenleistung wird, hatte der G-BA bereits im September 2019 getroffen: in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung, bei der die Versicherteninformation verbindlich eingesetzt werden muss.
Die nun vorliegende Entwurfsfassung der Versicherteninformation basiert auf einem Vorschlag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der G-BA voraussichtlich im Juli über die Aufnahme der Versicherteninformation in die Mutterschafts-Richtlinien beschließen.
Entwürfe zu den Versicherteninformationen zu NIPT online
Der Beschluss zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens und die Entwürfe zu den Versicherteninformationen sind laut dem Gremium ab dem 22. April 2021 auf der Website des G-BA unter Beschlüsse Mutterschafts-Richtlinien zu finden. Nicht nur die gesetzlich stellungnahmeberechtigten Organisationen wie wissenschaftliche Fachgesellschaften und die Bundesärztekammer haben durch die breite Ausrichtung des Stellungnahmeverfahrens die Möglichkeit, sich zu den Entwürfen zu äußern.
Die Ergebnisse des schriftlichen und mündlichen Stellungnahmeverfahrens fließen in die weiteren Beratungen zur Versicherteninformation ein. Dabei prüft der G-BA, inwieweit sich aus dem Stellungnahmeverfahren Änderungen an dem bisherigen Entwurf ergeben.
Weitere Informationen:
Pränataldiagnostiker kritisieren Versicherteninformation zum NIPT-Bluttest
Aerzteblatt.de 19.05.20
23.01.20: NIPT als Kassenleistung: Pränataldiagnostiker sehen gravierende Mängel in G-BA Beschluss
Der Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP) hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Änderung der Mutterschaftsrichtlinien kritisiert. Dabei geht es um sogenannte „nicht-invasive pränatale Test (NIPT)“ für Schwangere mit entsprechenden Risiken als Kassenleistung für die drei Chromosomenanomalien Trisomie 21, 18 und 13.
20.09.19: G-BA: Nicht-invasiver Test zum Vorliegen von Trisomien als Kassenleistung freigegeben
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. September 2019 in Berlin die Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen nicht-invasiver molekulargenetischer Tests (NIPT) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließend beraten.
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