29.04.20: Antrag im Deutschen Bundestag: Linksfraktion will Beratung von Schwangeren aussetzen
Die Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag hat mittels Antrag vom 21.04.20 die Bundesregierung aufgefordert, „einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Beratungsregelung nach § 218a Abs. 1 StGB umgehend aussetzt“.
Der in den Bundestag eingebrachte Antrag (Drucksache 19/18689) mit dem Titel „Reproduktive Rechte auch während der Corona-Krise schützen – Beratungspflicht aussetzen und Schwangerschaftsabbrüche sichern“ wurde am 23.04.20 ohne Beratung federführend an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Weitere Überweisung ging an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Nach dem Willen der Linken soll sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern „dafür einsetzen, dass in einem gemeinsamen Beschluss klargestellt wird, dass Schwangerschaftsabbrüche notwendige medizinische Leistungen im Sinne der Pandemiebestimmungen für medizinische Einrichtungen sind, die nicht aufgeschoben werden können“.
Kritik am Vorstoß der Linksfraktion
Kritik an dem Vorstoß kam von Hubert Hüppe, ehemaliger Behindertenbeauftragter der Bundesregierung und stellvertretender Bundesvorsitzender der Christdemoktaten für das Leben (CDL).
Der Antrag der Links-Fraktion, die Beratungspflicht bei Abtreibungen während der Corona-Pandemie gesetzlich auszusetzen, sei „ein menschenverachtender Angriff auf das Recht auf Leben und den Rechtsstaat“, erklärte Hüppe in einer Pressemitteilung vom 27.04.20. „Die Linke“ nutze die durch das Virus entstandene Situation „auf perfide Art, um den Rest von dem vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgeschriebenen Schutz ungeborener Kinder abzuschaffen.“
Die Beratung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt soll u.a. dazu dienen, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Fortsetzung der Ausbildung und Problemen der Kinderbetreuung zu unterstützen. Diese Hilfen dürften gerade in der jetzigen Zeit, in der viele Menschen Angst um ihre Zukunft haben, notwendiger denn je sein, so Hüppe.
„Antrag der Linken verfassungswidrig“
„Die Beratung dient auch nicht selten als Schutz gegenüber anderen, die die Schwangere unter Druck setzen, ihr Kind nicht weiterleben zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdücklich klargestellt, dass ein Verzicht auf die Beratung dem Grundrecht auf Leben widersprechen würde. Damit ist der Antrag der Linken verfassungswidrig. In diesem Licht erscheint auch schon die jetzt zum Teil praktizierte Onlineberatung verfassungsrechtlich bedenklich“, so der Bioethik-Experte.
„Letztendlich verfolgt die Nachfolgepartei der SED die Freigabe der Abtreibung bis zur Geburt, wie sie in der DDR Praxis war. Bis dahin wollen sie die Beratungspflicht abschaffen („aussetzen“) und spekulieren darauf, dass sie auch nach der Pandemie nicht wieder eingeführt wird. Gleichzeitig fordern und behaupten sie, dass die Tötung von ungeborenen Kindern sogar eine notwendige und nicht etwa elektive medizinische Leistung im Sinne der Pandemiebestimmungen sei“, kritisierte Hüppe.
„Während zahlreiche andere Operationen und medizinische Leistungen, die dem Leben und der Gesundheit dienen, zurückgestellt werden, sollen ausgerechnet rechtswidrige Eingriffe privilegiert werden. Damit werden medizinische Ressourcen für Abtreibungen genutzt, die dringend im Kampf gegen Corona gebraucht werden. Der Antrag der Linken wurde in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwiesen, dessen Vorsitzende pikanterweise Sabine Zimmermann von Die Linke ist, die auf die Unterstützung ihrer Stellvertreterin Ulle Schauws von Bündnis90/Die Grünen bauen kann“, machte der ehemalige Bundestagsabgeordnete aufmerksam.
Weitere Informationen:
Reproduktive Rechte auch während der Corona-Krise schützen – Beratungspflicht aussetzen und Schwangerschaftsabbrüche absichern
Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, u.a. und der Fraktion DIE LINKE
Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/18689 vom 16.04.2020