20.02.20: Verfahren gegen Patente auf menschliche embryonale Stammzellen und Eingriffe in menschliche Keimbahn gestartet
Das „Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie – Testbiotech e.V.“ hat zwei Verfahren gegen erteilte Patente auf menschliche embryonale Stammzellen und Eingriffe in menschliche Keimbahn gestartet. Damit will das Institut ethische Grundsatzfragen des Patentrechtes insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde klären. Die teilte Testbiotech in einer Presseaussendung am 20.02.2020 mit.
Konkret hat das Institut demnach beim Bundespatentgericht Nichtigkeitsklage gegen ein deutsches Patent (DE102004062184) eingereicht, das die Verwendung menschlicher Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen beansprucht. Zudem hat Testbiotech einen Einspruch gegen ein europäisches Patent auf die „Gen-Schere“ CRISPR/Cas eingereicht, das u.a. die bekannten Forscherinnen Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier als Erfinderinnen nennt (EP3401400). „In diesem Patent sind weder Eingriffe in die menschliche Keimbahn noch die kommerzielle Verwendung von Embryonen so eindeutig ausgenommen, wie dies vom Gesetz verlangt wird. Zudem wird auch die Anwendung der neuen Gentechnik-Methode an Pflanzen und Tieren beansprucht“, heißt es in der Mitteilung zur Begründung.
Patente auf eine wirtschaftliche Verwertung menschlicher Embryonen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Europa verboten. Diese Verbote seien nach der vorliegenden rechtlichen Analyse bei den genannten Patenten nicht ausreichend berücksichtigt worden. Nach Ansicht von Testbiotech verstoßen die Patente damit nicht nur gegen die Bestimmungen des Patentrechts, sondern schaffen auch wirtschaftliche Anreize, die ethisch nicht vertretbar seien. Gerade im Hinblick auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der neuen Gentechnikverfahren sei die Einhaltung ethischer Grenzen besonders wichtig.
„Der Schutz der Menschenwürde ist gerade in Zeiten der neuen Gentechnik und der ‚Gen-Schere‘ CRISPR/Cas von zentraler Bedeutung. Wie nicht nur Versuche mit menschlichem Leben in China zeigen, droht hier ein Dammbruch. Unter diesen Bedingungen müssen die Patentämter strikt darauf achten, dass keine falschen Anreize und Signale gesetzt werden“, sagte Dr. Christoph Then, Geschäftsführer und wissenschaftlicher Direktor von Testbiotech.
Patent für Eingriffe in die Keimbahn des Menschen sowie Verwendung menschlicher Embryonen in Form embryonaler Stammzellen
Nach Analyse der Patentanwälte von Testbiotech umfasst das europäische Patent EP3401400 sehr breit gefasste Ansprüche. Diese betreffen auch Eingriffe in die Keimbahn des Menschen sowie die Verwendung menschlicher Embryonen in Form embryonaler Stammzellen. Zwar werde in der Beschreibung des Patentes in einem kurzen Absatz versucht, menschliche Keimzellen und embryonale Stammzellen von der Erfindung auszunehmen, doch dieses Statement stehe im Widerspruch zur technischen Beschreibung und der Formulierung der Ansprüche. Testbiotech fordert den Widerruf beziehungsweise eine erhebliche Einschränkung der Ansprüche.
Das Patent DE102004062184 wurde vom Deutschen Patentamt erteilt, die parallele Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) aber zurückgewiesen. Patentinhaber ist ein Reproduktionsmediziner in München. Das Patent betrifft die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus Embryonen, die in der Forschung sehr begehrt sind. Dies umfasse auch die Nutzung menschlicher Embryonen, wie sie bei Verfahren zur künstlichen Befruchtung (IVF) entstehen. Die Durchführung des patentierten Verfahrens mit menschlichen Embryonen wäre nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar, was zeigt, wie wichtig dem Gesetzgeber diese ethische Grenzziehung ist. Testbiotech fordert deswegen die Nichtigerklärung des Patentes, soweit menschliche Embryonen betroffen sind.
Mehr Patentanträge auf embryonale Stammzellen und gentechnisch veränderte Pflanzen
Ruth Tippe von der Initiative „Kein Patent auf Leben!“, die regelmäßig Recherchen am EPA durchführt und mit Testbiotech zusammenarbeitet, weist daraufhin, dass die erwähnten Patente keine Einzelfälle sind. Demnach wurden 2019 vom EPA weitere Patente für Anwendungen der neuen Gentechnik erteilt. Diese seien in ihrem Umfang dem jetzt angegriffenen europäischen Patent sehr ähnlich. Nach ihren Recherchen nehmen die Patentanträge auf embryonale Stammzellen und auch auf gentechnisch veränderte Pflanzen zu. Die Zahl der Patentanträge auf gentechnisch veränderte Tiere sei in früheren Jahren zwar zurückgegangen, bleibe jetzt aber auf relativ hohem Niveau stabil.
Testbiotech hat in den letzten Jahren bereits verschiedene Patentverfahren am Europäischen Patentamt gewonnen. Noch ausstehend sind Entscheidungen über Patente auf gentechnisch veränderte Tiere, von denen einige sogar Schimpansen betreffen. Dazu soll am 10. Juli diesen Jahres eine Verhandlung am EPA stattfinden. Testbiotech hält Korrekturen der gegenwärtigen Praxis der Erteilung von Patenten auf Pflanzen und Tiere für dringend notwendig. Auch das jetzt angegriffene europäische Patent (EP3401400) beansprucht die Anwendung der Genschere CRISPR/Cas an Pflanzen und Tieren.
Weitere Informationen:
- Patent EP3401400: Verfahren und Zusammensetzungen zur RNA-gesteuerten Ziel-DNA-Modifikation und zur RNA-gesteuerten Transkriptionsmodulation
- Text des Einspruches von Testbiotech
- Patent DE102004062184 „Embryonenerhaltende Gewinnung pluripotenter embryonaler Stammzellen, derart gewonnene Stammzellen und verwendung derseleben“
- Text der Nichtigkeitsklage von Testbiotech gegen das Stammzellenpatent
- Übersicht über Patentanmeldungen auf menschliche embryonale Stammzellen sowie gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere bei Testbiotech e.V.
- Weitere Patentfälle von Testbiotech
- ÄfdL-Themenrubrik zu Stammzellen und Klonen
- ÄfdL-Themenrubrik zu Genomediting / Crispr-Cas9