PM 17.01.18 zu Sterbehilfe-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. sehen sich durch Rechtsgutachten zu Bundesverwaltungsgericht-Urteil bestätigt

Ärzte für das Leben e.V. sehen sich durch ein Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio bestätigt: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 2. März 2017, die private Einfuhr von Pentobarbital für Suizidzwecke zu erlauben, seine Kompetenzen maßlos überschritten.

Am 2. März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht die private Einfuhr von Pentobarbital für Suizidzwecke erlaubt und damit die nur kurz vorher mühsam errungene Regelung des ärztlich assistierten Suizids massiv in Frage gestellt. Die Begründung des Urteils hat der Verein Ärzte für das Leben in einer Pressemitteilung am 23. Mai 2017 als „haarsträubend“ bezeichnet und bemerkte, dass „das Grundgesetz weder ein „Recht“ auf Selbsttötung noch ein solches auf assistierten Suizid“ kenne. Ferner kritisierte der Verein, dass die „Nichtverordnungsfähigkeit von Pentobarbital … mit dem einfachen Trick ausgehebelt [wird], die Tötung eines Menschen als „Therapie“ umzuetikettieren.“

„Durch das am 15. Januar bekannt gemachte Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio sehen sich die Ärzte für das Leben nun auf ganzer Linie bestätigt“, bemerkte der Vorsitzende des Vereins, Prof. Paul Cullen, heute in Münster. “In seinem Gutachten geißelt Prof. Di Fabio die „übermäßige Betonung des Selbstbestimmungsrechts“ durch das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung, die „nur dem parlamentarischen Gesetzgeber zustehen kann.“ Ferner betont Di Fabio, wie von uns bereits im Mai 2017 angemerkt, die fehlende verfassungsrechtliche Pflicht unseres Staates, „ [einem] Sterbewilligen das für den Freitod notwendige Mittel zu verschaffen“. Schließlich unterstreicht das Gutachten, dass „eine Erwerbserlaubnis zum Zweck der Selbsttötung … weder vom Wortlaut noch vom Sinn des … [Betäubungsmittelgesetztes] erfasst“ wird.

„Wir freuen uns sehr über das Gutachten von einem der angesehensten Rechtswissenschaftler unseres Landes“, sagte Cullen. „Wir appellieren an Bundesgesundheitsminister Gröhe, dem Vorschlag von Prof. Di Fabio zu folgen, bis zur gesetzlichen Klarstellung durch das Parlament ein Nichtanwendungserlass anzufertigen, um das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aus der Bindung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu entlassen.“

Ergänzende Informationen:

BfArM veröffentlicht Rechtsgutachten „Erwerbserlaubnis letal wirkender Mittel zur Selbsttötung in existenziellen Notlagen“ von Prof. Di Fabio
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat heute das Rechtsgutachten „Erwerbserlaubnis letal wirkender Mittel zur Selbsttötung in existenziellen Notlagen“ von Prof. Udo Di Fabio veröffentlicht.
Pressemitteilung Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 15.01.2018

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter https://aerzte-fuer-das-leben.de/

Kontakt:

Ärzte für das Leben e.V.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Am Blütenhain 33
48163 Münster

Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: https://aerzte-fuer-das-leben.de/

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