28.12.18: Gestiegene Zahlen: Bayerische Ethikkommission für PID entschied 2018 über 247 Anträge
Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat 2018 über deutlich mehr Anträge entschieden als 2017. Konkret entschied die Ethikkommission über 247 Anträge – im Vorjahr waren es 155 Anträge. Das entspricht einer Steigerung um knapp 63 Prozent. 218 Anträge wurden zustimmend bewertet, 29 abgelehnt. Diese Zahlen teilte das Bayerische Gesundheitsministerium am 22.12.18 in einer Presseaussendung mit.
Ungeachtet der erheblich gestiegenen Zahlen erklärte Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU): „Die Bayerische Ethikkommission leistet mit ihren Entscheidungen einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Lebens. Sie stellt sicher, dass die medizinischen Möglichkeiten in Bayern verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Die ethisch und menschlich hochsensible Arbeit der Kommissionsmitglieder verdient höchste Anerkennung.“
Die Bayerische Ethikkommission für PID besteht seit knapp drei Jahren und hat acht Mitglieder. Seit ihrer Konstituierung im März 2015 hat das Gremium insgesamt über 565 Anträge entschieden. Davon wurden 496 zustimmend bewertet, 69 wurden abgelehnt. Die Ethikkommissions-Mitglieder gehören unterschiedlichen Fachrichtungen an. Es handelt sich um vier Mediziner verschiedener Fachrichtungen (Reproduktionsmedizin, Humangenetik, Pädiatrie sowie Psychiatrie und Psychotherapie), einen Ethiker, einen Juristen, einen Patientenvertreter und einen Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung.
PID nur in Ausnahmefällen zulässig
Präimplantationsdiagnostik ist die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Bei der Untersuchung wird beispielsweise gezielt nach Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien gesucht.
Die PID darf in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. Sie darf nur vorgenommen werden, „wenn aufgrund der genetischen Disposition der Frau oder des Mannes das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht oder eine schwerwiegende Schädigung des Embryos festgestellt werden soll, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen kann“, heißt es in den Erläuterungen der bayerischen Ethikkommission. Sie hat die Aufgabe, diese Voraussetzungen zu überprüfen. Erst wenn eine schriftliche, zustimmende Bewertung der Kommission vorliegt, darf die PID durchgeführt werden. Die Bewertung beinhaltet neben medizinischen auch psychologische, soziale und ethische Aspekte.
„Die acht Mitglieder der Ethikkommission für PID entscheiden im Einzelfall darüber, ob eine PID zulässig ist oder nicht. Für die Entscheidung sind psychische, soziale und ethische Aspekte ausschlaggebend. In der Regel finden vier Kommissionssitzungen im Jahr im Abstand von etwa drei Monaten statt. Die nächste Sitzung ist für den 15. Januar 2019 geplant“, erklärte Huml.
In Bayern ist die PID auf vier dafür zugelassene Zentren begrenzt. Zwei davon befinden sich in München, weitere Standorte sind Planegg-Martinsried und Regensburg.