Der folgende Beitrag aus den Reihen der ÄfdL erschien als Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 20.12.18, S. 25 zur Debatte um Paragraf 219a.
23.12.18: Paragraf 219a: Welche Informationsdefizite?
In diesen Tagen ringt der Gesetzgeber um Änderungen des § 219a StGB. Die Kernfrage aber lautet: Darf der Gesetzgeber menschliches Leben durch Abtreibung eines Kindes vor seiner Geburt freigeben? Gestritten wird derzeit allerdings nur darüber, dass es auch Ärzten nicht erlaubt ist, Abtreibungen zu bewerben. Soweit hier ein „Informationsdefizit“ gesehen wird, besteht dieses nicht.
Alle „flächendeckend“ vorhandenen Beratungsstellen, denen das Gesetz die Aufgabe der Schwangerenberatung zugewiesen hat, verfügen über Namen und Anschriften von Ärzten, die Abtreibungen durchführen. Weiterer Informationen durch einzelne Ärzte, die ihre Abtreibungsdienste anbieten, bedarf es daher nicht, erst recht keiner Listen, die bei Ärztekammern geführt werden sollen. Ausgerechnet die Aufsichtsorgane der Ärzte sollen Ärzte auflisten, die grundsätzlich strafbare (!) Eingriffe, hier Abtreibungen, vornehmen?
Stattdessen bestehen tatsächlich lebensgefährliche Informationsdefizite. Es beginnt beim oft wenig verantwortungsvollen Umgang mit der Sexualität, reicht über mangelhafte Kenntnisse zur Entstehung menschlichen Lebens, geht weiter über das Heranwachsen des Menschen im Mutterleib bis hin zu den Folgen des unwiederbringlichen Verlusts des vorgeburtlich getöteten Kindes. Weitere Informationsdefizite gibt es über die Sozialgesetzgebung mit ihren Hilfen für Schwangere. Hinzu kommen die Informationsdefizite über all die zahlreichen Organisationen, an die sich Schwangere Tag und Nacht wenden können. Sollte die Lage dennoch ausweglos erscheinen, gibt es Babyklappen, Möglichkeiten der anonymen Entbindung oder der Freigabe des Kindes zur Adoption. Jeder sieht: In Deutschland muss kein Kind durch Abtreibung getötet werden.
Seit Änderung der Abtreibungsgesetzgebung wurden in Deutschland – unter Einschluss der Dunkelziffer – insgesamt so viele Kinder vor der Geburt getötet wie folgende sechs deutsche Bundesländer an Einwohnern haben: Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Bremen. Auch diese ungeheuerliche Tatsache gehört offensichtlich zum allgemeinen Informationsdefizit. Und es geht Tag für Tag weiter. Man muss fragen: Wie lange noch?
Prof. Dr. med. Ulf Runne, Frankfurt am Main
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