21.02.18: Deutscher Bundestag debattiert am 22.02.18 erstmals über Reform des § 219a StGB, Werbungsverbot für Abtreibungen
Am Donnerstag, den 22.02.18 wird der Deutsche Bundestag in erster Lesung über eine angestrebte Reform des § 219a Strafgesetzbuchs bezüglich eines Werbungsverbots für Schwangerschaftsabbrüche beraten. Hierzu liegen nun drei Gesetzentwürfe vor.
Ein Gesetzentwurf der Fraktion die Linke (BT-Drucksache 19/93) und Gesetzenturf von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucksache 19/630) sehen eine Streichung des Paragraphen vor. Die FDP-Fraktion möchte in ihrem Gesetzentwurf eine Änderung des Strafgesetzbuches und der Einschränkung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (BT-Drucksache 19/820). Danach soll § 219a Absatz 1 StGB so angepasst werden, dass der Straftatbestand nur noch Werbung unter Strafe stellt, die „in grob anstößiger Weise“ erfolgt. Zudem soll der Straftatbestand der Werbung für einen strafbaren Schwangerschaftsabbruch ergänzt werden. Unter „Alternativen“ heißt es weiter: „Denkbar wäre eine komplette Streichung des § 219a StGB. Grob anstößige Werbung würde dann nur noch gegen das ärztliche Standesrecht verstoßen. Angesichts des hohen Wertes ungeborenen Lebens und der hohen Sensibilität breiter Teile der Bevölkerung, die Schwangerschaftsabbrüche moralisch kritisch sehen, sowie der Vergleichbarkeit anderer Fälle strafbarer Werbung, ist eine strafrechtliche Sanktionierung weiterhin angemessen“, schreibt die FDP-Fraktion.
SPD-Fraktion will Kompromiss suchen
Die SPD möchte laut Medienberichten dagegen noch mit einem Gesetzentwurf warten und mit den anderen Fraktion sprechen. Deshalb bringe die SPD ihren Antrag bei den Bundestagsberatungen zu dem Thema in dieser Woche noch nicht ein. „Wir setzen weiter auf Gespräche mit CDU/CSU, Grünen, Linken und FDP“, erklärte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl am 20.02.18. Man könne sich auch Fraktionsübergreifende Gruppenanträge vorstellen. Denkbar sei laut Högel eine Kompromisslösung, wobei der Strafrechtsparagraf nicht gestrichen, aber durch eine gesetzliche Klarstellung die Rechtsunsicherheit für Ärzte beseitigt werde.
Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion hatte sich dagegen die Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits in einer Pressemitteilung vom 13.12.17 dafür ausgesprochen, das im Paragrafen 219a verankerte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche unverändert beizubehalten. Dazu erklärte die Vorsitzende der Gruppe, Karin Maag: „Das Werbeverbot ist ein wichtiger und konsequenter Bestandteil des guten Kompromisses zum Schwangerschaftsabbruch, den wir nach langem Ringen mit der Beratungslösung gefunden haben. Mit ihm kommen wir unserem Schutzauftrag für das ungeborene Leben nach. Gleichzeitig werden wir der Not ungewollt Schwangerer gerecht.“
Die Vorsitzende der Frauenunion, Annette Widmann-Mauz, die als neue Bundesgesundheitsministerin gehandelt wird, bekräftigte Medienberichten vom 21.02.18 zufolge eine Beibehaltung des Werbeverbots. An dem Gesetz dürfe nicht gerüttelt werden, so Widmann-Mauz. Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs gehöre unverzichtbar zum Schutzkonzept, mit dem die Grundrechte des Ungeborenen gewahrt würden.
Die Debatte ist nach aktuellem Stand für 19.30 Uhr bis 20.15 vorgesehen. Die Sitzung wird live auf der Internetseite des Bundestags unter www.bundestag.de übertragen.
Ergänzende Informationen
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Einschränkung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
FDP-Fraktion
Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode, Drucksache 19/820 vom 20.02.2018
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von § 219a StGB
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode, Drucksache 19/630 vom 02.02.2018
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche
Fraktion Die Linke.
Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode, Drucksache 19/93, 22.11.2017