13.12.18 ergänzt am 15.12.18: Bundestags-/Bundesrats-Debatte zu § 219a StGB, Werbeverbot für Abtreibung

Illustration zur Debatte um § 219a StGB Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchIn die Diskussion um eine Aufhebung des Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB) kommt wieder Bewegung. Es standen Bundestags- und Bundesrats-Debatten an.

Zunächst debattierte der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 13.12.18 in einer von der AfD-Fraktion verlangten „Aktuellen Stunde“ über das Thema „Forderung der Jungsozialisten nach Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches – Abtreibung bis zum neunten Monaten“. Die Debatte wurde live ab 14.55 Uhr auf der Webseite des Bundestages übertragen.

Zum Hintergrund siehe ergänzend:

Paragraf 218: Das kalte Herz der Abtreibungsdebatte
Beim Streit über das Werbeverbot für Abtreibungen geht es um mehr. Die Jusos haben just einen Antrag auf Streichung des Paragrafen 218 beschlossen. Damit wären Schwangerschaftsabbrüche bis zum 9. Monat möglich.
Eine Kolumne von Jan Fleischhauer
SPIEGEL Online 13.12.18

Zu später Stunde am selben Tag um 22.25 Uhr stand im Plenum des Deutschen Bundestages eine Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche auf der Tagesordnung. Dazu sollte erstmals über ein Antrag der FDP-Fraktion vom 12.12.18 mit dem Titel „§ 219a StGB unverzüglich streichen – Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen“ (Durcksache 19/6425) beraten werden.

Während die FDP im Anschluss namentlich über den Antrag abstimmen lassen wollte, plädieren CDU/CSU und SPD dafür, den Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu überweisen. In diesem Fall entfiel die namentliche Abstimmung. Auch diese Debatte wurde live auf der Webseite des Bundestages übertragen.

Siehe ergänzend:

SPD und Union verhindern vorzeitige Abstimmung über Paragraf 219a
Gerade erst hat die GroKo einen Kompromiss im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen gefunden. Die FDP aber wollte die Regelung schon jetzt abschaffen. Das scheiterte am Widerstand von SPD und Union.
SPIEGEL Online 14.12.18

Bundesrats-Debatte am 14.12.18

Am Freitag, 13.12.18 debattierte zudem der Bundesrat über §219a. Hier stand als TOP 23 ein Antrag der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen auf der Tagesordnung. Titel: Drucksache 761/17(neu) „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft)“. Strafen für das Anbieten auch sachlicher Informationen durch Ärztinnen und Ärzte seien aus Sicht der antragstellenden Länder „nicht mehr zeitgemäß“. Das Verbot widerspreche den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl.

Wie die Länderkammer in ihrem Infodienst „Bundesrat kompakt“ erläuterte, war der Gesetzesantrag der fünf Länder bereits letztes Jahr am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen worden. Obwohl diese ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen hatten, kam das Thema auf Wunsch Berlins am 27. April und erneut am 14. Dezember 2018 auf die Plenartagesordnung.

Die Länderinitiative wurde nach der Plenardebatte zur Fortsetzung der vertagten Beratungen wieder zurück in den Rechtsausschuss verwiesen. „Sobald dieser seine Empfehlung für das Plenum erarbeitet hat, wird er zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Feste Fristen hierfür gibt es jedoch nicht“, so der Bundesrat.

Mehr dazu auf der Webseite des Bundesrates zur Sitzung vom 14.12.18 inkl. Drucksachen.

GroKo-Kompromiss zu Werbeverbot für Abtreibungen vorgelegt

Am Abend des 12.12.18 haben SPD und CDU/CSU zuvor einen Kompromiss beim Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verkündet. Hierzu soll im Januar nun ein Gesetzesvorschlag folgen. Der Vorschlag wurde gemeinsam erarbeitet von Bundesinnenminister Horst Seehofer, Bundesjustizministerin Katarina Barley, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Kanzleramtsminister Helge Braun.

Hauptziel ist es laut Mitteilung der Bundesregeierung vom 13.12.18, Frauen in Schwangerschaftskonfliktlagen besser zu informieren und zu versorgen. Konkret geht es darum, „Maßnahmen weiter auszubauen, die helfen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, Schwangerschaftskonfliktlagen zu bewältigen und den Schutz des ungeborenen Lebens auf der Grundlage des bestehenden Rechts voranzutreiben.“

Die Bundesregierung sei sich zudem „einig, dass es Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch auch in Zukunft nicht geben darf. Deshalb wird an dem Werbeverbot festgehalten.“ Wichtig sei jedoch, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, „umfassende Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch erhalten“.

Mehr in den folgenden Artikeln:

Besser informiert bei Schwangerschaftskonflikt
Mitteilung der Bundesregierung 13.12.18

Groko-Einigung über 219a: Ärzte sollen über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen
Die Große Koalition hat sich in mehrstündigen Beratungen auf eine Reform des umstrittenen Paragraphen 219a geeinigt: Es soll künftig neu geregelt werden, wie Ärzte und Krankenhäuser über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen.
SPIEGEL Online 12.12.18

GroKo-Einigung zu Paragraf 219a: SPD gerät beim Werbeverbot für Abtreibungen unter Druck
Information ja, aber das Werbeverbot bleibt – so sieht der GroKo-Kompromiss zum umstrittenen Paragraphen 219a aus. Nicht nur den Sozialdemokraten geht diese Reform nicht weit genug. Die Reaktionen im Überblick.
SPIEGEL Online 13.12.18

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche: Bundes­ärzte­kammer soll Informationen bereitstellen
AERZTEBLATT.DE 13.12.18

Streitgespräch über Abtreibung in der FAZ

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte wurde am 09.12.18 in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ein Streitgespräch zwischen der Abtreibungsärztin Kristina Hänel und dem Vorsitzenden der Ärzte für das Leben e.V., Prof. Dr. med. Paul Cullen, veröffentlicht. Der Beitrag ist online (kostenpflichtig) abrufbar.

Streitgespräch über Abtreibung: „Also bin ich eine Töterin?“
Von Kim Björn Becker
Die Abtreibungsärztin Kristina Hänel und der Lebensrechtler Paul Cullen streiten darüber, ob ein Abbruch der Schwangerschaft erlaubt ist – und welche Rolle Ärzte dabei einnehmen sollten.
FAZ.NET plus 09.12.2018

Lebensrechtler: Hänel tötet wehrlose Menschen
idea 09.12.18

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