26.08.24: Fachbeitrag zur Debatte um geplante Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden

Derzeit wird auf politischer Ebene wieder über die Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden diskutiert. Demnach soll jeder automatisch Organspender werden nach festgestelltem Hirntod, sofern er/sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. Zur Debatte gibt es im LebensForum 149, Heft 1/2024 unter der Überschrift „Organentnahmen ohne sichere Todesfeststellung und Aufklärung“ einen sehr lesenswerten Beitrag des Juristen Rainer Beckmann. Darauf wies der Bundesverband Lebesnsrecht (BVL) in seinem aktuellen Newsletter vom 26.08.24 hin.

Beckmann beleuchtet in seinem Beitrag u.a. ausführlich Hintergründe zum Hirntod als Kriterium für die Organentnahme und kritisiert die Entscheidungspflicht bei Einführung einer Widerspruchsregelung. „Das »Hirntod«-Konzept ist unbegründet und die Aufklärung der Bevölkerung ist mangelhaft“, so Beckmann.

Weitere Informationen:

Organentnahmen ohne sichere Todesfeststellung und Aufklärung
Von Rainer Beckmann
In: LebensForum 149. Heft 1/2024. S. 26-29.

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