PM 18.02.11: Ärzte für das Leben e.V. kritisieren neue Bundesärztekammer-Grundsätze zur Sterbebegleitung

München. Ärzte für das Leben e.V. sind empört über den am Donnerstag vorgestellten Beschluss der Bundesärztekammer, Ärzten die Assistenz beim Suizid freizustellen und es dem einzelnen Arzt zu überlassen, nicht nur bei Abtreibung am Lebensbeginn des Menschen, sondern künftig auch am Lebensende eines Patienten an Tötungshandlungen mitzuwirken.

„Die Vorgabe, mit diesem Schritt ärztliches Berufsrecht künftig an das geltende Strafrecht angleichen zu wollen, kann diesen Entscheid in keiner Weise erklären, geschweige denn ethisch untermauern. Vielmehr wird hier der medizinische Beihilfeakt beim Suizid in ein ethisches Niemandsland verschoben, wenn es lapidar heißt, eine solche tödliche Mitwirkung gehöre nicht zur ärztlichen Aufgabe“, erklärte Prof. Dr. Ingolf Schmid-Tannwald, 1. Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. Das sei aus Sicht des Ärztevereins ein beschwichtigender Vorwand, der die Mitwirkung beim Töten ethisch neutralisieren will. Denn ein solches Handeln verstößt gegen die bisherige über 2000-jährige hippokratische Berufstradition und würdigt Ärzte erneut zu Dienstleistern in Sachen „auftragsgemäßes Töten“ herab.

Ärzte für das Leben e.V. fordern aus den genannten Gründen eine Revision des Beschlusses der BÄK.

Kontakt:

Ärzte für das Leben e. V.
Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick-Gulden
Markusberg 24e
54293 Trier

Tel.: 0651 / 8200724
E-Mail: m.overdick-gulden(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: http://www.aerzte-fuer-das-leben.de

Ergänzende Informationen:

PDF Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung

Veröffentlicht am 17.02.11