14.06.24: Neuer Vorstoß: Länderinitiative zur Widerspruchslösung bei Organspenden im Bundesrat eingebracht

Bild OrganspenderausweisAcht Bundesländer haben eine Initiative zur Änderung des Transplantationsgesetzes hin zu einer Widerspruchsregelung in den Bundesrat eingebracht. Sie wurde am 14. Juni 2024 im Plenum vorgestellt. Dies berichtete der Pressedienst „Bundesrat kompakt“ am selben Tag.

Ziel der Initiative ist es demnach, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, indem zukünftig jeder als Organspender gilt, sofern kein Widerspruch vorliegt. Dieser Widerspruch kann in einem Register, Ausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten werden. Die Initiative betont, dass das Recht, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, unberührt bleibe.

Angesichts stagnierender Organspendezahlen und langer Wartelisten fordert die Initiative zudem verstärkte Aufklärung und Information der Bevölkerung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Die Eingabe wurde an den Gesundheitsausschuss der Länderkammer überwiesen. Sobald der Ausschuss seine Beratungen abgeschlossen hat, kommt die Vorlage erneut auf die Plenartagesordnung und letztlich zur Abstimmung, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf beschließen und in den Bundestag einbringen will.

Weitere Informationen:

Länderinitiative zur Widerspruchslösung bei Organspenden
Bundesrat kompakt 14.06.24

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ÄfdL-Fachinformationen Hirntod und Organtransplantation