22.05.24: Zu wenig Organspender: Bündnis ProTransplant plant Verfassungsbeschwerde gegen Organspende-Regelungen
Das Bündnis ProTransplant hat am 21. Mai 2024 eine Verfassungsbeschwerde gegen die aktuellen Regelungen zur Organspende angekündigt. Grund dafür seien die enttäuschenden Ergebnisse der Gesetzesänderungen von 2019 und 2020, die nicht zu einer Erhöhung der Transplantationszahlen führten, heißt es in einer Presseaussendung des Bündnisses von aktiven Selbsthilfevereinen im Bereich Transplantation und Organspende.
Sie verwiesen u.a. darauf, dass im ersten Quartal dieses Jahres die Zahl der Organspender im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent gesunken sei. Unerwähnt blieb dabei, dass die Organspendezahlen insgesamt in 2023 um 11 Prozent gestiegen sind gegenüber 2022.
ProTransplant fordert nun eine Widerspruchsregelung sowie eine Verbesserung der Strukturen in den Kliniken und als Kriterium einer Organentnahme den Herztod, um die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen.
„Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich verpflichtet, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Erhöhung der Zahl der Spenderorgane zu schaffen“, erklärte Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Experte für Medizin- und Gesundheitsrecht laut der Mitteilung. Die Schutzpflicht werde verletzt, wenn die Maßnahmen gegen den Organmangel unzureichend seien.
Weitere Informationen:
Verfassungsbeschwerde zur Organspende in Vorbereitung
Aerzteblatt.de 21.05.24
Organspendezahlen in 2023 um 11 Prozent gestiegen
ÄfdL-Meldung 16.01.24