PM 21.09.23: Ärzte für das Leben e.V.: Nein zur Aufnahme der Abtreibung in die ärztliche Grundausbildung
Am 13. September 2023 gab die Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion bekannt, im Rahmen einer Reform der Approbationsordnung für Ärzte den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog zum verbindlichen Teil des Medizinstudiums zu machen. Das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium planen dabei, Abtreibung über diesen Katalog nicht nur ins Medizinstudium zu integrieren, sondern zum Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung zu machen. Ärzte für das Leben e.V. stellen sich vehement gegen diese Pläne und kritisieren das Vorhaben als unvereinbar mit der ärztlichen Gewissensfreiheit.
Bisher war die Abtreibung lediglich ein Teil der Weiterbildung von approbierten Ärzten im Rahmen des Erwerbs der Facharztqualifikation für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Mit der neuen Regelung wäre sie die einzige chirurgische Maßnahme, die als Prüfungsstoff während der ärztlichen Grundausbildung gelehrt und gelernt werden muss.
Tötungsverbot ein zentraler Aspekt des ärztlichen Handelns
„Seit jeher ist das Tötungsverbot ein zentraler Aspekt des ärztlichen Tuns“, sagte Professor Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. heute in Münster. „Um es mit einfachen Worten auszudrücken: Es darf keine Interaktion zwischen Arzt und Patient geben mit dem Ziel, dass hinterher der Patient tot ist“, bekräftigte Cullen. „Es ist eine biologische Tatsache, dass das Leben eines jeden Menschen mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. So haben wir bei einer Schwangerschaft immer mit mindestens zwei Menschen zu tun, die gleichermaßen einem Tötungsverbot unterliegen, der aber mit dieser Regelung von Amts wegen ausgehebelt wird“, erklärte Cullen.
„Darüber hinaus steht diese Regelung im diametralen Gegensatz zur Gewissensfreiheit der Ärzte, die in unseren Berufsordnungen in Deutschland verankert ist. Gelingt dieses Vorhaben der Bundesregierung, so wird es einem faktischen Berufsverbot für prospektive Ärztinnen und Ärzte gleichkommen, die Abtreibung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können“, so Cullen. Auch wird es für Ärzte, die Abtreibung während des Studiums gelernt haben, schwierig sein, eine Mitwirkung an dieser aus wissenstechnischen oder Gewissensgründen später im Beruf abzulehnen.
„Außerdem wird eine zentrale Säule des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient geschliffen. Denn dieses basiert darauf, dass der Arzt nur Maßnahmen und Behandlungen durchführt, die er vor dem eigenen Gewissen verantworten kann. Somit wird aus dem Arzt ein Medizinfunktionär, der auch solche Anweisungen Dritter durchführt, mit denen er persönlich nicht einverstanden ist“, gab Cullen zu bedenken.
„Niemand kann eine solche Medizin und solche Ärzte wollen. Die Bundesregierung sollte diese Pläne dringend überdenken und die Ärzteschaft sich gewahr werden, was sie für die Freiheit und Autonomie unseres Berufsstands bedeuten“, resümierte Cullen.
Ergänzende Informationen:
Stand der reproduktiven Rechte – Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 20/8130 –
Deutscher Bundestag, 20. Wahlperiode, Drucksache 20/8327 vom 13.09.2023