30.09.21: Statistisches Bundesamt: 8,5 Prozent weniger Abtreibungen im 2. Quartal 2021 als im Vorjahresquartal
Zum zweiten Mal in Folge wurden dem Statistischen Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden weniger Abtreibungen gemeldet als in den Vergleichsquartalen des Vorjahres. Konkret waren es im 2. Quartal 2021 rund 22.900 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland.
Wie Destatis am 28. September 2021 in einer Presseaussendung mitteilte, nahm damit die Zahl der Abtreibungen im 2. Quartal 2021 gegenüber dem 2. Quartal 2020 um 8,5 Prozent ab. Damit ist wie bereits im 1. Quartal 2021 erneut ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 nahmen die Zahl der Abtreibungen lediglich um 0,9 Prozent ab. „Anhand der Datenmeldungen beziehungsweise der Datenstruktur ist keine eindeutige Ursache für diesen Rückgang zu erkennen“, erklärte das Statistische Bundesamt zu den Zahlen.
69 Prozent der Frauen, die im 2. Quartal 2021 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 20 Prozent zwischen 35 und 39 Jahre. Acht Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, drei Prozent waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 Prozent der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.
96 Prozent der gemeldeten Abtreibungen wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen vier Prozent der Fälle die Begründung für die Abtreibung. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche, d.h. 52 Prozent wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 32 Prozent wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Abtreibungen erfolgten überwiegend ambulant, davon 81 Prozent in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 16 Prozent ambulant in Krankenhäusern.
ALfA: Signifikanter Rückgang bei den gemeldeten Abtreibungen lässt aufhorchen
Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, zeigte sich erstaunt über den vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen erneuten Rückgang der Abtreibungszahlen. Dies lasse aufhorchen, erklärte sie in einer Pressemitteilung vom 30.09.2021.
„Aus Sicht von Lebensrechtlern verdient dieses Phänomen eine genauere Untersuchung. Nicht nur, weil die Statistiker eigenen Angaben zu Folge anhand der Datenstruktur bisher „keine eindeutige Ursache“ für den Rückgang ausmachen können, sondern auch, weil sich mit der Entlassung der „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht im März 2015 und der Reform des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) im März 2019 einige die lange Zeit gültigen Rahmenbedingungen geändert haben“, so Kaminski.
„Sowohl die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“, die nicht nur den Eisprung, sondern auch die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle verhindern kann, als auch die mit der Reform des § 219a StGB abtreibungswilligen Frauen eröffnete Möglichkeit, sich unter Umgehung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Beratung direkt an Abtreibungsärzte zu wenden, werfen die Frage auf, ob tatsächlich weniger Kinder abgetrieben werden, oder ob stattdessen nur die dem Amt gemeldeten Abtreibungen zurückgehen“, gab die ALfA-Bundesvorsitzende zu bedenken.
Rückgang der gemeldeten Abtreibungszahlen gehört eingehend untersucht
Andererseits verzeichne die ALfA nach eigenem Bekunden seit einiger Zeit „eine stetig wachsende Nachfrage bei ihren Informations- und Hilfsangeboten“. Auch die Beratungen unerwartet schwanger gewordenen Frauen durch die 24 Stunden besetzte Beratungs-Hotline vitaL (0800 36 999 63) verzeichne „ein stetiges Plus.“
Zudem deuten ihrer Ansicht nach die sensationellen Verkaufszahlen der DVD des in den Medien weitgehend totgeschwiegenen Films „Unplanned“ in dieselbe Richtung. Der Film erzählt die Lebensgeschichte der US-Amerikanerin Abby Johnson, die sich von der Leiterin einer Abtreibungsklinik zu einer überzeugten Lebensrechtlerin wandelt.
„Nicht zuletzt der wachsende Zulauf beim jährlich stattfindenden „Marsch für das Leben“ gerade bei Frauen im gebärfähigen Alter gibt Anlass zu der Vermutung, dass die Sensibilität dafür, dass auch ungeborene Kinder ein Recht auf Leben besitzen, wieder wächst. Mit all dem korreliert zumindest die Tatsache, dass das Statistische Bundesamt im Februar und März einen Anstieg bei den Geburten um 6 beziehungsweise 10 Prozent vermelden konnte“, so Kaminski.
So oder so gehöre der aus Sicht von Lebensrechtlern zunächst erfreuliche Rückgang der dem Statistischen Bundesamt gemeldeten Abtreibungen eingehend untersucht. Nicht nur weil sichergestellt werden müsse, dass die Statistik das Abtreibungsgeschehen in Deutschland auch annährend zutreffend abbildet, sondern auch, weil das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für den Fall auferlegt hat, dass die gesetzlichen Bestimmungen das Rechtsgut Leben nicht ausreichend schützen (Untermaßverbot).
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